Die Erfüllung der Anforderungen des neuen Datenschutzrechtes ist umso wichtiger, da die Haftung
verschärft und die Bußgelder für Verstöße erhöht wurden. Somit sollte jeder, der mit
Datenverarbeitung (Speichern von Vertragsdaten, Anlegen einer Kundenkartei, Mitarbeiterdaten, Email-Marketing etc.) in Berührung kommt, sich vor Inkrafttreten der neuen
Regelungen hiermit auseinandersetzen:
Am 14. April 2016 wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vom EU Parlament verabschiedet. Sie tritt im Mai 2018 in Kraft. Eine der wichtigsten Folgen dieser Verordnung ist, dass ab 2018 ein einheitliches Datenschutzrecht in der gesamten EU gelten soll.
Das bedeutet, das die bisherigen landesrechtlichen Regelungen (insbesondere die Regelungen des BDSG und TMG) zunächst einmal hinter den Regelungen der DS-GVO zurücktreten. Allerdings erlaubt die DS-GVO den Mitgliedsstaaten an einigen Stellen abweichende Sonderregelungen zu treffen, jedoch nur, wenn diese den Datenschutz intensivieren. Somit ergibt sich ein einheitlicher Mindeststandard in der ganzen EU, den Sie als Unternehmensinhaber/ Unternehmer zumindest in den nachfolgend dargestellten Grundzügen kennen sollten.