Freitag, 27. Februar 2015

Haftung zum MiLoG: Unternehmen fordern Bestätigungsschreiben über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes

Seit nunmehr zwei Monaten ist es in Kraft, das Mindestlohngesetz. Nach und nach versenden Unternehmen nun an ihre Geschäfts - und Kooperationspartner "Bestätigungsschreiben" - der Adressat soll die Einhaltung des MiLoG schriftlich bestätigen. Das ist auch sinnvoll, denn das MiLoG normiert eine Durchgriffshaftung.

Diplomiert | Diplom | Zertifikat: Welche Bezeichnungen auch ohne universitären Abschluss genutzt und durch Schulen vergeben werden dürfen.

Regelmäßig treten Arbeitgeber an uns heran, die in den Bewerbungsmappen zukünftiger Arbeitnehmer Zertifikate mit der Bezeichnung "Diplom" finden. Oder Ergänzungsschulen der Aus- und Weiterbildung fragen nach, was genau denn nun auf dem Zertifikat für die Weiterbildungsteilnehmer stehen darf. Welchen "Titel" dürfen Absolventen einer Aus- oder Weiterbildung ohne akademischen Abschluss eigentlich nutzen? 

Wir haben einmal zusammengestellt, welche "universitätsähnlichen" Abschlussbezeichnungen in der Berufswelt vergeben und auch genutzt werden und bei welchen Bezeichnungen Vorsicht geboten ist. 

Dienstag, 17. Februar 2015

Der Pin-Up-Kalender als unzulässige Werbemaßnahme eines Rechtsanwaltes

Ja, wir bleiben dabei, der Blog "law. by adesse." ist in erster Linie ein Blog von Juristen für Nichtjuristen. Allerdings dürfte der folgende Beitrag insbesondere unsere Kollegen und Kolleginnen belustigen und über eine durchaus ernst zu nehmende Entscheidung des AnwG Köln informieren.

Das AnwG Köln hat im November 2014 entschieden (Beschluss v. 10. November 2014 - 10 EV 490/14), dass der Versand von Pin-Up-Kalendern durch einen Anwalt an Autowerkstätten eine unzulässige Werbemaßnahme darstellt. 

Mittwoch, 11. Februar 2015

Reminder: Seit 2014 können Sie eine Verzugspauschale i.H.v. EUR 40,00 bei Zahlungsverzug im B2B-Bereich berechnen!

Nein, wir kommen mit diesem Artikel über die Anhebung der Verzugspauschale auf EUR 40,00 nicht zu spät! Uns ist nur aufgefallen, dass die Gesetzesänderung den am Wirtschaftsleben Teilnehmenden einfach noch nicht geläufig ist. 

Deswegen die Fakten hier noch einmal in Kürze:
  • befindet sich der Schuldner einer Entgeltforderung mit der Begleichung seiner Rechnung in Verzug, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00.

Montag, 9. Februar 2015

Abzocke: kostenpflichtige Eintragung im Messeverzeichnis. So erkennen sie den Trick der "EXPO Guide".

Die Messesaison brummt, allein hier in Berlin finden von Januar bis März eine Vielzahl der wichtigsten, internationalen Fachmessen statt: Die Grüne Woche, Fruit Logistica, Weinmesse Berlin, VELOBerlin und auch die ITB. 

Einige Zeit vor Beginn der Messen trudeln bei den Ausstellern auch in diesem Jahr wieder Anschreiben ein, die dazu auffordern, die Unternehmensangaben für den Messekatalog zu bestätigen bzw. zu korrigieren. Zu den bekanntesten Anschreiben dieser Art gehören solche des Dienstleisters "EXPO Guide".

Dahinter steckt ein Trick, mit dem Aussteller nicht selten ein mehrjähriges, kostenpflichtiges Eintragungs-Abonnement in so genannten "Messeverzeichnissen" abschließen. Die Masche wird daher auch "Eintragungsfalle" genannt.