Donnerstag, 26. März 2015

Vision Zero | Eine Zeit ohne Verkehrstote? | Autonomes Fahren und Datenerhebung

Gestern Abend trafen sich zur 31. Mitgliederversammlung des DVF (Deutsches Verkehrsforum e.V.) in Berlin wieder zahlreiche Mitglieder und Gäste. Bemerkenswert: trotz der aktuellen Ereignisse rund um den Absturz der Germanwings Maschine in den französischen Alpen, war auch der Verkehrsminister Alexander Dobrindt zu Gast. 

Er äußerte sich in seiner Gastrede unter anderem zur Frage der Digitalisierung des Straßenverkehrs und zu dem Fortschritt im Bereich "autonomes Fahren", hier insbesondere zu den Haftungs- und Datenfragen. 

Wir haben die Kernaussagen des gestrigen Abends zusammengefasst:

Montag, 23. März 2015

Rechtliche Entwicklung der Share-Economy | Sharing Apps | Gewerblichkeit und Risiken für private Nutzer

Ganz nach dem Motto „Teilen ist das neue Kaufen“ erlebt die sogenannte „Share-Economy“ aktuell ihre Blütezeit. Konkret geht es dabei um die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, in dem man teilt, tauscht, verleiht oder vermietet. Wir haben die aktuellen Entwicklungen rund um Uber und Co. einmal zusammen gefasst und ein erstes Fazit für Sie zu den Sharing - Apps zusammen getragen.

Möglich gemacht hat es den Hype vor allem das Internet und das Smartphone. Nahezu unbegrenzt scheint das Angebot an Internet-Plattformen oder Smartphone-Applikationen, die Privatpersonen zusammenbringen: Von privater Autovermietung, über private Übernachtungsmöglichkeiten oder Parkplätze bis hin zu sozialen Finanznetzwerken zum Teilen, Vorstrecken und Leihen von Geld ist alles zu finden. 

Kundenschutzklauseln | 2 - Jahres - Grenze | nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Zur Zulässigkeit von Kundenschutzklauseln und der zu beachtenden Zeitgrenze, hier in aller Kürze:

Scheiden Arbeitnehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer oder anderweitige "Mitarbeiter" aus einem Unternehmen aus, besteht oft die Frage nach der Zulässigkeit von Kundenschutzklauseln.

Montag, 16. März 2015

Kundenfang | Flyer verteilen | unzulässige Wettbewerbshandlungen

Wie in unserem YouTube-Video zum "Abwerben von Kunden" bereits erwähnt, möchten wir uns in diesem Artikel mit dem "Abfangen" von Kunden beschäftigen.

Das Abwerben und Abfangen von Kunden ist nicht per se wettbewerbswidrig - so der Gesetzgeber. Dem Wettbewerb sei es nun einmal immanent, dass Unternehmen um Kunden werben. Der Kundenstamm eines Unternehmens ist zwar häufig dessen kostbarstes Gut, aber leider gibt es kein festgeschriebenes Recht auf Bestandsschutz, sprich Kundenschutz.

Freitag, 13. März 2015

Zur Blurred Lines- Entscheidung USA | Urheberrechtsschutz bei musikalischen Werken und Melodien | Inspiration oder Kopie?

Auch wenn es schon wieder zwei Jahre her ist, jeder kennt ihn wohl noch, den Ohrwurm schlechthin aus dem Jahre 2013: „Blurred Lines“ von Robin Thicke und Pharell Williams.

Dass dieser Titel gar nicht so neu ist, das entschied nunmehr am 10. März 2015 eine Jury in Los Angeles (Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika). Konkret wurde Robin Thicke und Pharell Williams vorgeworfen mit „Blurred Lines“, den bereits aus dem Jahre 1977 stammenden Song „Got to Give It Up“ von Marvin Gaye kopiert zu haben. Geklagt hatten Gayes Erben, denen letztlich 7,4 Millionen US-Dollar (circa 6,9 Millionen Euro) Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung zugesprochen wurden.

Donnerstag, 12. März 2015

Entscheidung zur Prangerwirkung Promifriseur U.W. | Bildveröffentlichung Hostess Eventportal

Ein bisschen Klatsch und Tratsch vom Ku-Damm, live aus Berlin? Nein, höchst interessante Rechtsprechung haben wir hier für Sie zusammen getragen!

Zum einen geht es um die Frage, ob eine Prangerwirkung mit Anspruch auf Unterlassung bereits deswegen anzunehmen ist, weil in einer Berichtserstattung ein Promi-Friseur namentlich benannt wird, obwohl bloß gegen dessen angestellten Filialleiter wegen des Vorwurfs der versuchten schweren räuberischen Erpressung ermittelt wurde. Zum anderen kurz und knapp eine Entscheidung  zu der Frage, ob eine Hostess als nichtprominentes Personal auf einem Promi-Ebent fotografisch abgelichtet und im Nachgang zu dem Promi-Event in der Öffentlichkeit dargestellt werden darf

Mittwoch, 11. März 2015

Top 10 | Woran Sie merken, dass Sie einen Anwalt brauchen

Woran merkt man, dass man einen Anwalt braucht? Sicher hält das Leben hierfür zahlreiche Momente bereit, unsere Top 10 listet eine Auswahl auf, ist aber selbstverständlich nicht abschließend zu verstehen.

Sie brauchen einen Anwalt:

1. Wenn es eigentlich schon zu spät ist.
2. Wenn Ihre Geschäftspartner bei Vertragsgesprächen entspannter sind, als Sie.
3. Wenn Ihre Kunden zwar Ihre Dienstleistung zu schätzen wissen, nicht aber Ihre Rechnungen.
4. Wenn Ihre AGB noch alte Rechtschreibung vorweisen.
5. Wenn Ihre Homepage ohne alles auskommt: Kein Impressum, keine Datenschutzerklärung etc.
6. Wenn Ihre Angestellten sich "nur" nebenberuflich in der gleichen Branche selbstständig machen, wie Sie.
7. Wenn Ihr Konto gepfändet wurde (spätestens dann!)
8. Wenn Ihr größter Mitbewerber plötzlich ein Firmenlogo nutzt, das Ihrem sehr ähnlich ist.
9. Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, nicht aber den Unterschied zwischen Personen - und Kapitalgesellschaft kennen (und in vielen anderen Gründer-Fragen)
10. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Je nach Rechtsgebiet ließe sich diese Liste natürlich variieren und beliebig verlängern. Wir sind nicht im Familienrecht zu Hause, aber wir könnten uns vorstellen: Wenn Ihr Exmann vor Ihrer Wohnung ein Zelt aufschlägt, auch dann ist die Hilfe eines Anwalts nötig. Und im Strafrecht? Nun ja, wenn Sie Nachts "nur aus Spaß" in einem Hotel einen Feuerlöscher entwenden um diesen im U-Bahnhof Kurfürstendamm zu entleeren (so ähnlich tatsächlich passiert)...auch dann.

Senden Sie uns doch Ihren Moment oder Ihr Ereignis zu dem Sie gemerkt haben: Jetzt wäre ein Anwalt nicht schlecht.

Law. by adesse.

Freitag, 6. März 2015

Die Impressumspflicht bei XING: gilt auch für das Profil von Rechtsanwälten.

Dass auch in Social Media Profilen bei gewerblicher Nutzung eine Impressumspflicht besteht, ist mittlerweile hinreichend bekannt. Diese Impressumspflicht betrifft auch den Auftritt auf der Plattform XING. Wie unsere Kollegen das wohl finden?

Egal ob Facebook, Twitter, XING oder YouTube, klar ist, wer ein Social Media nicht bloß zu privaten Zwecken nutzt, sondern zumindest auch, um auf sich und seine Dienstleistung aufmerksam zu machen, fällt unter § 5 TMG. Ein Impressum muss her. Oder zumindest ein unmissverständlicher Link, der zu einem Impressum führt - die 2-Klicks-Lösung.