Dienstag, 5. Januar 2016

Anschreiben der ETP nach Markenanmeldung | Betrug mit Registereintragungen & Zahlungsaufforderung

Sie haben kürzlich eine Markenanmeldung vorgenommen und nun Post von der ETP European Trademark Publication erhalten? 

Es wird für die Veröffentlichung Ihrer Marke um Zahlung von EUR 1.260,00 oder um andere Summen gebeten und das, obwohl Sie bereits alle Zahlungen im Rahmen der Markenanmeldung getätigt haben?

Dann können Sie dieses (und ähnliche) Schreiben getrost ignorieren. 

Warum, verraten wir hier:

Die Masche solcher "Eintragungsfirmen" ist seit Jahren bekannt: Nachdem eine Gewerbeanmeldung, Marken - oder Patentanmeldung, oder auch die Registrierung für die Teilnahme an einer Messe getätigt wurde, werden Unternehmer und Markeninhaber von unbekannten Dritten dazu aufgefordert, für die "Veröffentlichung der Eintragung" noch die Summe X zu zahlen.

Das anbietende Unternehmen, wie hier ETP, tritt dabei oftmals mit wichtig aussehendem Briefkopf auf, der entweder ein wappenähnliches oder flaggenähnliches Symbol enthält, um "Amtlichkeit" und Seriösität zu suggerieren. Bei dem oben dargestellten Briefkopf etwa soll an das ofizielle Logo der EU erinnert werden. Schnell geraten Unternehmer in Zweifel und bezahlen die geforderte Summe lieber, als es sich mit der "amtlichen Institution" zu verscherzen. 

Solche Schreiben enthalten zahlreiche Hinweise, an denen sich leicht erkennen lässt, dass es sich um eine betrügerische Masche und nicht um eine seriöse Zahlungsaufforderung handelt:

  • Sie haben noch nie etwas von der ETP, EUROPEAN Trademark Publication gehört
  • Das Formular ist nur unvollständig ausgefüllt oder mit Rechtschreibfehlern gespickt
  • Die Summe erscheint völlig überzogen und
  • es wird gar nicht klar, wofür eigentlich gezahlt werden soll
  • Im Keingedruckten finden sich i.d.R. englische Erklärungen, um was es eigentlich geht
  • Zahlungen sollen auf Konten in der Türkei, nach Kroation, Bulgarien o.Ä. geleistet werden
  • Die Firma selbst sitzt außerhalb Deutschlands
 Was passiert, wenn Sie diese EUR 1.260,00 zahlen?

Je nach "AGB" der anbietenden Firmen wird z.B. ein Jahresabo für die Veröffentlichung Ihrer Marke oder Firmeneintragung in irgendeinem Online-Register geschlossen. Das heißt, Ihre Eintragung oder Marke wird zwar veröffentlicht, aber nicht in einem amtlichen Register, wie Ihnen Glauben gemacht wird, sondern auf irgendeiner unbekannten und unbedeutenden Internetseite. 

Aus solchen Abonnements wieder herauszukommen, ist zeitaufwendig und kostet Nerven. Zumeist drohen die dubiosen Unternehmen sofort mit gerichtlichen Schritten oder aber sie bieten die Zahlung einer letzten, einmaligen Summe an, mit der Sie dann aus dem Vertrag "entlassen" werden. 

Wir möchten daher empfehlen, solche Schreiben genau auf einen oder mehrere der oben stehenden Punkte zu prüfen und zunächst NICHT zu zahlen und nicht zu unterschreiben, ehe Sie sicher sind, dass es sich um eine ordentliche Zahlungsaufforderung handelt. 

Sollten Sie eine Markenanmeldung vorgenommen haben, dann wissen Sie auch, dass Ihnen das DPMA oder HABM erst nach Zahlung eine Eintragungsbestätigung für Ihre Marke schickt. Von beiden Ämtern (je nachdem, ob Sie eine EU-Marke oder eine Deutsche Marke angemeldet haben) sind förmliche Urkunden, die in Papierform zu Ihnen an die angegebene Adresse verschickt werden. 

Damit ist Ihre Marke auch automatisch in den deutschen und europäischen Markenregistern eingetragen und veröffentlicht.  

Wir stehen Ihnen im Rahmen Ihrer Markenanmeldung gerne zur Seite. 
Schicken Sie uns unverbindlich Ihre Anfrage info@adesse-anwaelte.de

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