Montag, 2. Mai 2016

Reminder: ewiges Widerrufsrecht erlischt am 21. Juni 2016

Das ewige Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehensverträgen ist schon seit der Neufassung von Art. 229 § 38 III EGBGB seit dem 21. März 2016 gekippt. Wer seinen "Widerrufsjoker" noch nutzen möchte, hat bis zum 21. Juni 2016 Zeit. Welche Auswirkungen Ihr Widerruf und das Erlöschen des Jokers haben, zeigen wir Ihnen hier. 


2002 hat der Gesetzgeber es gut gemeint, in dem er einen Musterwiderrufsbelehrung verfasst hat, die in verschiedenen Punkten nicht mit den gesetzlichen Vorgaben des BGB vereinbar war.

Diese Rechtsunsicherheit führte dazu, dass Banken durch eigenständige Ausgestaltung der Musterwiderrufsbelehrung versuchten, irgendwie doch noch ordnungsgemäß zu belehren. Dass dieses Vorhaben dazu geführt hat, dass rund 80 - 90 % der in den Jahren 2002 - 2010 verwendeten Widerrufsbelehrungen für Immobliendarlehensverträge unwirksam waren, wissen wir längst.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat hunderte Belehrungen überprüft.

Wir wissen auch: Den Widerrufsjoker nutzten in der Vergangenheit unzählige Verbraucher, um sich wegen der Niedrigzinslage aus dem alten Vertrag zu lösen und kostengünstig umzuschulden. Selbst vollständig abgewickelte Darlehensverträge wurden widerrufen, mit der Rechtsfolge, die so, durch den Widerruf juristisch "zu Unrecht" gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung, zurück zu verlangen.

Das hat nun ein Ende. Durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktion von CDU/CSU und SPD kam es bereits zum 21. März 2016 zur Neufassung der gesetzlichen Regelung. Um eine Zeit der Umsetzbarkeit zur Gewährleisten, wurde eine Übergangszeit von drei Monaten normiert, folglich erlischt das ewige Widerrufsrecht drei Monate nach dem  21. März 2016.

Ausnahme: Haustürgeschäfte. Hier soll es trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung erst dann zu einem Erlöschen des Widerrufsrechtes kommen, wenn die beiderseitigen Leistungen aus dem Darlehensvertrag mit Ablauf des 21. Mai 2016 voll erbracht sind. Ist dies nicht der Fall, erlöschen die Widerrufsrechte spätestens einen Monat nach vollständiger Erbringung der gegenseitigen Leistungen.

Check Erlöschen Widerrufsrecht

Ihren Widerrufsjoker können Sie noch bis zum 21. Juni 2016 ausüben, wenn und soweit:
  • es sich um einen Immobiliendarlehensvertrag handelt
  • dieser mit Ihnen als Verbraucher geschlossen wurde
  • es zwischen dem 01. Aug. 2002 - 10. Juni 2010 zum Abschluss des Vertrages kam
  • es sich um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung handelt
  • kein Haustürgeschäft vorliegt
Üben Sie den Widerruf nicht aus, kommt es per Gesetz zum Erlöschen des Widerrufsrechtes, egal, ob Ihnen die Belehrung oder Thematik bekannt oder unbekannt gewesen ist.

Um fristgerecht aktiv zu werden reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in schriftlicher Form. Ob Ihre Bank diesen Widerruf bestätigt, ablehnt oder später gerichtlich über die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung gestritten wird, ist für das Einhalten dieser Frist erst einmal unerheblich.

Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, den Widerruf rechtzeitig bei der Bank eingereicht zu haben. 

Sollten Sie Rückfragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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