Montag, 23. Mai 2016

Hochzeit, Umzug, Krankheitsfall in der Familie? - Der arbeitsrechtliche Umgang mit besonderen Situationen

Mit der Frage, unter welchen Umständen und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub hat, beschäftigt sich wohl jeder Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens. Daher soll der folgende Beitrag einen kurzen Überblick über die arbeitsrechtlichen Grundlagen geben und die typischen Ereignisse erläutern.
 
Während sich der gesetzliche Urlaubsanspruch meist unschwer aus dem Arbeitsvertrag entnehmen lässt, ist die Situation wesentlich weniger eindeutig wenn es um sogenannten Sonderurlaub geht. Sonderurlaub bedeutet dabei, dass diese Tage nicht auf die einem zustehenden Urlaubszeit angerechnet werden, sondern darüber hinaus gewährt werden. Dabei ist der unbezahlte vom bezahlten Sonderurlaub zu unterscheiden:


Montag, 2. Mai 2016

Reminder: ewiges Widerrufsrecht erlischt am 21. Juni 2016

Das ewige Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehensverträgen ist schon seit der Neufassung von Art. 229 § 38 III EGBGB seit dem 21. März 2016 gekippt. Wer seinen "Widerrufsjoker" noch nutzen möchte, hat bis zum 21. Juni 2016 Zeit. Welche Auswirkungen Ihr Widerruf und das Erlöschen des Jokers haben, zeigen wir Ihnen hier.