Es ist greifbar nahe, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - kurz MiLoG. Ab dem 01. Januar 2015 gilt es bundesweit. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen und beleuchten insbesondere die Regelungen in Hinblick auf die Beschäftigung von Praktikanten.
Fakt 1: Es gilt in erster Linie für die Beschäftigung von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages (Arbeitsvertrag) unselbstständige, fremdbestimmte Dienstleistungen zu erbringen hat.