Die Hochzeitssaison 2015 hat bereits begonnen und für all jene, die wieder einmal nur Trauzeuge oder Brautjungfer spielen durften, gibt es eine gute Nachricht vom AG Hamburg: Online-Partnervermittlungen haben kein Recht auf Erhebung einer Gebühr zu Lasten ihrer Mitglieder für die erfolgreiche Vermittlung einer Ehe oder einer festen Partnerschaft.
Verwundert Sie diese Rechtsprechung? So geht es den meisten, denn der hier herangezogene § 656 BGB, der
"das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung der Ehe oder für die Vermittlung einer Ehe"
als unverbindlich erklärt und den Beteiligten damit die prozessuale Geltendmachung ihrer Forderungen abspricht, rührt aus einer Zeit her, in der es als unschick galt, für die Vermittlung der Ehe eine Gebühr zu erhalten.