Montag, 4. Mai 2015

Kein Geschäft mit der Liebe | Kein Recht auf Gebühr für Online-Partnervermittlung | Urteil AG Hamburg zu § 656 BGB

Die Hochzeitssaison 2015 hat bereits begonnen und für all jene, die wieder einmal nur Trauzeuge oder Brautjungfer spielen durften, gibt es eine gute Nachricht vom AG Hamburg: Online-Partnervermittlungen haben kein Recht auf Erhebung einer Gebühr zu Lasten ihrer Mitglieder für die erfolgreiche Vermittlung einer Ehe oder einer festen Partnerschaft.

Verwundert Sie diese Rechtsprechung? So geht es den meisten, denn der hier herangezogene § 656 BGB, der

"das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung der Ehe oder für die Vermittlung einer Ehe

als unverbindlich erklärt und den Beteiligten damit die prozessuale Geltendmachung ihrer Forderungen abspricht, rührt aus einer Zeit her, in der es als unschick galt, für die Vermittlung der Ehe eine Gebühr zu erhalten.

Händlerbeschränkung in selektiven Vertriebssystemen | LG Mainz: Verbot der Nutzung "FBA - fulfillment by amazon" kartellrechtswidrig

Kartellgerichte mussten sich seit den Zeiten des wachsenden Internetshoppings insbesondere wegen sogenannter "Drittplattformen" wie amazon oder ebay, vermehrt mit der Frage auseinander setzen, welche Beschränkungen Hersteller ihren Vertragshändlern hinsichtlich des Warenverkaufs im Internet auferlegen dürfen. 

Im folgenden Beitrag geht es um die Frage, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, Händlern zu verbieten, für den Versandvorgang etc. einen Logistikservice wie "fulfillment by amazon" zu nutzen.