Eine Benotung als „Sehr Gut“ oder die Bezeichnung als „Testsieger“ in einem Produktvergleichungstest? „Award-Gewinner“ oder „Readers Choice“- Bestplatzierter?
Solche und ähnliche Testergebnisse oder Branchensiegel nutzt jedes Unternehmen gerne für Werbezwecke. Testergebnisse von unabhängigen Prüfeinrichtungen versprechen Qualität und steigern das Vertrauen der Verbraucher. Awards und Preisverleihungen bringen außerdem einen gewissen Glamour und Aufmerksamkeit mit sich.
Doch Achtung ist geboten: denn aufgrund des daraus resultierenden, besonderen Irreführungspotentials solcher Testergebnisse, muss erhöhte Aufmerksamkeit darauf gelegt werden, dass keine wettbewerbsrechtlichen Vorschriften verletzt werden.
Dabei spielen insbesondere die §§ 5, 5a UWG, welche die Irreführung von Verbrauchern regeln, eine Rolle. Wird im Vergleich zu anderen Produkten geworben, so sind auch die Grundsätze der vergleichenden Werbung aus § 6 UWG zu beachten.
Worauf also muss man achten, möchte man mit Testergebnissen und Preisverleihungen auf sich aufmerksam machen? Wir haben hier eine Übersicht der wichtigsten Grundregeln zusammen gestellt:
Doch Achtung ist geboten: denn aufgrund des daraus resultierenden, besonderen Irreführungspotentials solcher Testergebnisse, muss erhöhte Aufmerksamkeit darauf gelegt werden, dass keine wettbewerbsrechtlichen Vorschriften verletzt werden.
Dabei spielen insbesondere die §§ 5, 5a UWG, welche die Irreführung von Verbrauchern regeln, eine Rolle. Wird im Vergleich zu anderen Produkten geworben, so sind auch die Grundsätze der vergleichenden Werbung aus § 6 UWG zu beachten.
Worauf also muss man achten, möchte man mit Testergebnissen und Preisverleihungen auf sich aufmerksam machen? Wir haben hier eine Übersicht der wichtigsten Grundregeln zusammen gestellt: