Montag, 9. Februar 2015

Abzocke: kostenpflichtige Eintragung im Messeverzeichnis. So erkennen sie den Trick der "EXPO Guide".

Die Messesaison brummt, allein hier in Berlin finden von Januar bis März eine Vielzahl der wichtigsten, internationalen Fachmessen statt: Die Grüne Woche, Fruit Logistica, Weinmesse Berlin, VELOBerlin und auch die ITB. 

Einige Zeit vor Beginn der Messen trudeln bei den Ausstellern auch in diesem Jahr wieder Anschreiben ein, die dazu auffordern, die Unternehmensangaben für den Messekatalog zu bestätigen bzw. zu korrigieren. Zu den bekanntesten Anschreiben dieser Art gehören solche des Dienstleisters "EXPO Guide".

Dahinter steckt ein Trick, mit dem Aussteller nicht selten ein mehrjähriges, kostenpflichtiges Eintragungs-Abonnement in so genannten "Messeverzeichnissen" abschließen. Die Masche wird daher auch "Eintragungsfalle" genannt. 


Diese Messeverzeichnisse wie das der EXPO Guide haben allerdings nichts mit den tatsächlichen Messekatalogen und Ausstellerverzeichnissen der gebuchten Messe zu tun.

Der Trick: Der Aufforderung zur Korrektur oder Bestätigung der Angaben ist in der Regel ein bereits ausgefülltes Formular beigefügt, in dem unternehmensrelevante Daten der Aussteller zum Teil schon eingetragen sind. Nicht selten sind einige der Angaben bewusst falsch eingetragen, der Aussteller korrigiert diese in dem Glauben, es handele sich um das ordentliche Messeverzeichnis, setzt seine Unterschrift unter das Formular und erhält dann im nächsten Schritt eine Zahlungsaufforderung. 

In einem uns bekannten Fall sollte der Aussteller für seine Aufnahme in dem Messeverzeichnis EUR 1.271,00 zahlen. Als Gegenleistung sollte der Aussteller eine Werbeschaltung im Messe - und Ausstellerverzeichnis www.expo-guide.com erhalten. 

Die Firma EXPO Guide hat laut Briefkopf ihren Sitz in Mexico. Einzahlen sollte der Aussteller die Gebühr allerdings auf ein Konto in Slowenien. Spätestens hier sollte klar sein, dass es sich nicht um ein redliches Dienstleistungsangebot eines Messeveranstalters handeln kann.

Nachdem also die Rechnung für die Eintragung den Aussteller erreicht, zahlen die meisten Aussteller diese Rechnung nicht sondern übergeben sie ihrem Anwalt. Der Anwalt kann den (unterstellt) geschlossenen Eintragungsvertrag mit der Expo Guide dann widerrufen, hilfsweise kündigen. Ob der Eintragungsvertrag unter Täuschung zu Stande gekommen ist, hängt immer vom Einzelfall und davon ab, wie die Eintragungsformulare gestaltet waren, ob der Aussteller etwa über die Kostenpflicht der Eintragung belehrt wurde etc.

Wenn ein Aussteller seine Rechnung nicht bezahlt, geschieht in der Regel folgendes: 

Die Rechtsabteilung (Legal Department) der EXPO Guide meldet sich und bietet an, den Vertrag zu lösen, sofern die Rechnung vollständig beglichen wird. Wenig später kommt per Fax oder Mail die erste Mahnung. Es können nun ein, bis zwei Jahre vergehen, bis sich erneut das Legal Departement mit einer letzten Zahlungsaufforderung meldet (wieder per Fax oder Email) und einen Vergleich anbietet. Soweit der Aussteller die Gebühr i.H.v. EUR 1.271,00 zahlt, soll die Sache erledigt sein.

Uns liegt ein ein Fall vor, bei dem die erste Rechnung der EXPO Guide aus dem Jahre 2011 stammt. Jetzt, 2015, hat sich das Legal Departement erneut per Fax gemeldet und zur Zahlung aufgefordert. Uns sind keine Fälle bekannt, bei denen die Firma EXPO Guide tatsächlich gegen einen deutschen Aussteller geklagt hat. Das mag daran liegen, dass sich die Vollstreckung einer Forderung bzw. eines Titels aus Mexico nicht ganz einfach gestaltet.

Wie bereits erwähnt, ist das Messeverzeichnis "EXPO Guide" ein unabhängiger Dienstleister und hat nichts mit den konkreten Ausstellerkatalogen - oder Verzeichnissen zu tun, die jede Messe individuell für sich anfertigen lässt. Wenn Sie Aussteller sind, haben Sie in der Regel bei Buchung Ihres Messestandes schon eine Gebühr für die Pflichteintragung im Messekatalog in der Gesamtrechnung enthalten.

Obwohl die Masche schon seit Jahren bekannt ist, gibt es leider immer wieder Aussteller, die auf solche und ähnliche Eintragungsfallen hereinfallen. 

So erkennen Sie die Eintragungsfalle:
  • Das Schreiben stammt nicht vom offiziellen Messeveranstalter, z.B. der Messe Berlin
  • Dem Schreiben ist ein frankierter Rückumschlag beigefügt
  • Der Absender sitzt in Mexico oder z.B. in Asien 
  • Zahlungen sollen allerdings in ein anderes Land, z.B. auf ein Konto in Slowenien erfolgen
  • Auf der Rückseite enthält das Schreiben kaum leserlich gedruckte Erläuterungen zu den Fragen "Was ist Expo-Guide"?
  • Die Schreiben kommen i.d.R. per Fax oder Mail, ohne Unterschrift oder Namensangaben
  • Sie haben an Ihren Messeveranstalter bereits eine Gebühr für die Eintragung im Messekatalog entrichtet

Rückumschlag der EXPO Guide

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr erhaltenes Schreiben eine Eintragungsfalle ist, lassen Sie dieses entweder von Ihrem Messeveranstalter gegenlesen oder von einem Anwalt Ihres Vertrauens. 

Es gibt mittlerweile einschlägige Rechtsprechung (etwa Urteil LG Hamburg v. 14.01.2011, Az. 822 C 415/09) dazu, dass solche Ansprüche von Eintragungsdiensten durch Täuschung zu Stande kommen und im Ergebnis nicht durchsetzbar sind. Hierbei kommt es allerdings immer auf den Einzelfall an, wie etwa auf die Gestaltung der Aufmachung, ob diese objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über den tatsächlichen Vertragspartner und die Angebotsleistung hervorzurufen.

Ob eine Forderung solch eines Eintragungsdienstes rechtlich durchsetzbar ist oder nicht, nachdem solch ein Eintragungsformular unterzeichnet und zurück geschickt worden ist, prüfen wir sehr gerne für Sie.

In jedem Falle wünschen wir Ihnen erfolgreiche Messetage und sollte Ihre Messe in Berlin stattfinden, einen wundervollen Aufenthalt in unserer Hauptstadt!

law. by adesse. 

P.S.: Zu den Messezeiten bietet es sich immer an, in den Hot-Spots von Berlin schon weit im Voraus einen Tisch zu reservieren. Das beste Chinarestaurant Berlins, das "Good Friends" in der Kantstr. ist zu Messezeiten gnadenlos ausgebucht, die "Monkey Bar" ebenfalls, "Grill Royal" und "Filetstück" platzen aus allen Nähten. Das ganz unjuristisch und nur am Rande erwähnt.

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