Donnerstag, 8. Januar 2015

10 skurille Streitigkeiten im Markenrecht

Wenn Firmen um ihre Marken kämpfen, dann entstehen zum Teil skurille Rechtsstreitigkeiten. Zum Beispiel um die Farbe Gelb. Markenrecht ist extrem vielseitig. Einige der spannendsten Markenrechtsverfahren möchten wir Ihnen deshalb nicht vorenthalten:

1. Coca Cola gegen Pepsi

Manche meinen, es sei der längste Markenrechtsstreit in der Wirtschaftsgeschichte. Cola gegen Pepsi. In den unterschiedlichsten Varianten.

Zuletzt verliert Cola im Dezember 2014 vor dem höchsten Gericht in Australien, Adelaide, im Streit gegen Pepsi. Cola hatte Pepsi vorgeworfen, diese würden ihre Pepsi in einer Flasche verkaufen, die der Cola-Flasche zum Verwechseln ähnlich sei. Pepsi würde so das Image von Cola zu eigenen Zwecken ausnutzen, so Coca Cola.


Der Richter sah dies jedoch anders. Seiner Meinung nach seien die Flaschen hinreichend unterschiedlich. Außerdem drucken ja beide Firmen ihre Logos vorne auf, diese seien den Verbrauchern durchaus bekannt, eine Verwechslungsgefahr konnte der Richter nicht erkennen.

Coca Cola und Pepsi streiten seit nunmehr fast 125 Jahren in verschiedensten Varianten miteinander. Mal geht es um die Schriftzüge der beiden Firmen, mal um Rezepturen, mal um das Rot, mal um die Form der Flaschen. Ein Ende der Geschichte "Cola gegen Pepsi" ist noch nicht in Sicht.

2. Harri Potter gegen "Hari Puttar"

2008 klagte Warner Brothers gegen eine Bollywood-Produktion namens "Hari Puttar". Der Film "Hari Puttar" stellt jedoch nicht etwa ein indisches Remake rund um den Zauberlehrling Harry Potter dar, sondern heißt übersetzt so viel wie "Sohn Hari", wobei Hari ein in Indien geläufiger Vorname sei, so die Macher der Bollywood-Produktion. Es handele sich inhaltlich auch mehr um eine Variante von "Kevin allein zu Haus". Warner Brothers ging in diesem Rechtssteit leer aus.

3. Ritter Sport gegen Milka

Quadratisch. So kennen wir die Schokolade "Ritter Sport". Das Quadrat erkenne der Verbraucher sofort, es könne also nicht sein, dass Milka bzw. der Hersteller, die Kraft Foods Deutschland GmbH, eine ebenfalls quadratische Schokoladentafel auf den Markt bringe, so Ritter Sport in ihrem Markenverfahren gegen Milka. Grund für den Rechtsstreit war die Aktion von Milka "Für Mich / Für Dich", auch bekannt unter der Bezeichnung "Für Jetzt / Für Später":

Der Hersteller brachte eine Schokolade auf den Markt, die auf den ersten Blick wie bei Milka üblich, Lila verpackt und im länglichen Format angeordnet war. In der Mitte jedoch konnte diese Milka- Schokolade in zwei Quadrate Schokolade geteilt werden. Der Verbraucher konnte so aus einer Tafel Milka zwei quadratische Schokoladen "zaubern"- und das, ohne die Verpackung öffnen oder entfernen zu müssen!

Ritter Sport hat den Rechtsstreit verloren. Die Richter des OLG Köln urteilten, dass es dem Verbraucher sehr wohl möglich sei, Milka- Schokolade von Ritter Sport zu unterscheiden. Dies insbesondere deshalb, weil die Milka Schokolade wie üblich in Lila verpackt und mit dem Milka-typischen Schriftzug versehen war.

4. Die Marke Knut - Streit um den Eisbären

Er war eine Zeit lang das Wahrzeichen des Berliner Zoo: Eisbär Knut. Von 2006 - 2011 diente der Bär diesem als Zugpferd. Liebevoll vom Pfleger Thomas Dörflein per Hand großgezogen, starb Knut schließlich im März 2011.

Gestritten hatte der Berliner Zoo mit einem britischen Unternehmen um die Lizenz- und Vermarktungsrechte an der Marke "Knut - Der Eisbär". Das europäische Gericht in Luxemburg entschied 2013: Nur der Zoo darf den Markennamen nutzen.

5. Lindt gegen zahlreiche andere, die auch Schokohasen herstellen: Der "Goldhase"

Der Lindt Goldhase. Wer kennt ihn nicht. Ein sitzender Schokohase in Goldfolie verpackt, am Hals trägt er ein rotes Band mit goldener Glocke. 2000 und 2001 meldete Lindt diesen sitzenden Schokohasen in der EU und in Deutschland als Marke an - und klagte im Anschluss gegen zahlreiche Mitbewerber, die ähnliche Schokohasen auf den Markt brachten.

Sogar EuGH und BGH beschäftigten sich mit den Klagen von Lindt. Viele Hersteller knickten ein und produzieren seitdem Schokoladenhasen nur noch im Stehen oder Hocken, verpackt in nicht ganz so goldener Folie.

Seit 2013 steht nun aber fest: Nicht nur Lindt darf sitzende, in goldener Folie verpackte Schokoladenhasen verkaufen. Der BGH zog mit diesem Urteil, indem der Hersteller Riegelein gegen Lindt siegte, einen Schlussstrich unter den Hasen-Streit.

Schokohasen könnten nun einmal nur sitzend, hockend oder stehend produziert werden. Zudem unterscheidet sich die etwas dunklere Verpackungsfolie des Herstellers Riegelein, auf der auch das Logo mit abgedruckt wurde, von der glänzend goldenen Lindt-Folie. Eine Verwechslungsgefahr, die eine Monopolstellung zu Gunsten Lindt rechtfertigen würde, sahen die Richter nicht.

6. Levi´s gegen New Yorker

In diesem Markenstreit ging es um die geschwungenen Nähte auf den Gesäßtaschen. Levi´s warf der Modekette New Yorker vor, diese auf ihren Jeans von den bekannten Levi´s Jeans abgekupfert zu haben.

Seit September 2014 steht fest: Die Richter geben Levi´s Recht. New Yorker muss pro verkaufter Jeans Schadenersatz an den US-Jeanshersteller zahlen. Wie viel, ist noch offen. Levi´s spekuliert mit EUR 50,00 pro verkaufter Jeans. Außerdem müssen sämtliche Jeans, die der Levi´s zu ähnlich sind, aus dem Verkauf genommen werden.

7. Apple gegen Samsung

Der zweitlängste Rechtsstreit der Wirtschaftsbranche - allerdings im patentrechtlichen Sinne. Apple gegen Microsoft, Apple gegen Samsung, das bedeutet: Steve Jobs gegen Nachahmer. 
Wirklich viel anhaben können die Verfahren, die Apple auch nach dem Verlust von Steve Jobs weltweit weiterführt, dem Hersteller Samsung allerdings nicht. Samsung musste zwar einzelne Elemente der Menüführung in ihren Smartphones ändern, etwa die Wischfunktion zum Entsperren, dennoch gilt Samsung als größter Smartphone-Hersteller weltweit.

8. Langenscheidt gehört die Farbe Gelb? 

2010 hatte Langenscheidt für sein zweisprachiges Wörterbuch die Farbe "Gelb" als Marke eintragen lassen. In einem Streit gegen einen US-Konkurrenten entschied der BGH pro Langescheidt. Nur die Langenscheidt-Wörterbücher dürfen in dem typischen Gelb publiziert werden.

Der BGH sah den Farbton als typisches Erkennungszeichen für Langescheidt-Wörterbücher. Der Verbraucher stellt aufgrund der Bekanntheit von Langenscheidt eine Verknüpfung zwischen Farbe und Unternehmen her. Dies dürfen andere Mitbewerber nicht für sich ausnutzen.

9. Leipzig sichert sich "Wir sind das Volk"

Ja, auch das ist Markenrecht: Die Stadt Leipzig siegt im Streit um die Markenrechte an dem Revolutionsspruch von 1989 "Wir sind das Volk". Zwei Männer aus Schleswig-Holstein hatten den Spruch mit den zusätzlichen Initialen "WSDV" beim Deutschen Patent- und Markenamt markenrechtlich schützen lassen.

10. Die Marke "Weltuntergang" im Jahre 2012

Am 21. Dezember 2012 sollte ja eigentlich die Welt untergehen. Eigentlich logisch, dass Diskotheken, Bars und Restaurants diesen Tag nutzten, um besondere "Weltuntergang-Partys" zu veranstalten. Vorausschauend sicherte sich daher ein Gastronom den Begriff "Weltuntergang" als Marke für den Gastronomie bzw. Eventbereich - und mahnte eben andere Veranstalter dieser Partys wegen unbefugter Verwendung seiner Marke ab. 

Ein Club wehrte sich gegen die Abmahnung und obsiegte gegen den Markeninhaber, der seine Abmahnung zwischenzeitlich sogar zurück gezogen hatte. Das Gericht führte in seiner Kostenentscheidung aus, die negative Feststellungsklage der Clubbetreiber sei begründet gewesen. 
Der Club habe das Wort "Weltuntergang" nicht markenmäßig genutzt, sondern nur, um die Party an diesem Tag zu beschreiben.

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Diese kurze und sicherlich längst nicht vollständige Best-of-Markenrechtsstreit-Liste gibt einen wunderbaren Einblick, wie vielseitig um Marken, Nutzung von Marken, Missbrauch von Image, Farben und Formen gestritten werden kann. 

Insbesondere der letzte Fall zeigt auf, wie wichtig es ist

1. seine Rechte als Markeninhaber zu kennen, sofern diese tatsächlich bestehen;
2. auf Abmahnungen von Markeninhabern angemessen zu reagieren.

Marken vorausschauend anzumelden ist wichtiger Bestandteil der Entwicklung eines Unternehmens, egal, ob es sich hierbei um ein mächtiges Wirtschaftsimperium oder einen Kleinbetrieb handelt (Markenstrategie). Ebenso wichtig ist die konsequente Durchsetzung von Markenrechten.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, eine Marke anmelden oder durchsetzen möchten, beraten wir Sie gerne. Selbstverständlich auch dann, wenn Sie wegen der Nutzung einer Marke abgemahnt worden sind. Sie erreichen uns unter 030 / 34 74 34 100 oder unter info@adesse-anwaelte.de.

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