Montag, 26. Januar 2015

Abwerben von Kunden | Kunden abfangen zulässig?


Das Abwerben von Kunden spielt für viele Unternehmen eine wichtige Rolle, denn der Kundenstamm ist das höchste Gut eines jeden Unternehmens.

Es kann daher doch nicht zulässig sein, wenn meine Mitbewerber, Konkurrenten, Geschäftspartner oder freie Mitarbeiter meine Kunden ansprechen.

Oder doch? Wir klären auf und wie immer gilt: Unsere Videos können und sollen immer nur einen Einstieg in die Thematik vermitteln. Grundliegende Fragen können wir via YouTube mit Ihnen besprechen. Aber ob ein konkretes Verhalten wettbewerbswidrig ist, obliegt immer einer Einzelfallprüfung. 

Natürlich gibt es auch die Möglichkeiten, sich vor "Kundenklau" zu schützen, das Arbeitsrecht etwa hält hierfür gesetzliche Regelungen bereit. Kundenschutzklauseln können aber auch unter Einhaltung bestimmter Kriterien vertraglich mit Ihren Geschäftspartnern vereinbart werden. 

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder ein konkretes Verhalten Ihres Mitbewerbers prüfen lassen möchten, kontaktieren Sie uns gerne in der Kanzlei unter 030 / 34 74 34 100.

Bis dahin wünschen wir viel Spaß mit dem Video.




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